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Kindertagespflege in Bayern

Seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) am 1. August 2005 ist die Kindertagespflege in Bayern in der gesetzlichen Förderung verankert.

Damit wurde sie auch förderrechtlich als unverzichtbare und gleichrangige Säule des Betreuungs- und Bildungsangebots in Bayern anerkannt.

Mit der jüngsten Reform des BayKiBiG wird ein weiterer Schritt für eine zukunftsfähige Kindertagespflege gesetzt: Die am 22. Juli 2026 im Landtag beschlossene Gesetzesänderung verfolgt eine konsequente Deregulierung und Entbürokratisierung. Gleichzeitig wird der Gesamtansatz der staatlichen Förderung mit Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2027 um 10 Prozent erhöht und eine jährliche Dynamisierung dieser Mittel etabliert. Zentral ist dabei die Stärkung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (TröffJH), die für die Umsetzung der Kindertagespflege nach SGB VIII bereits jetzt die Verantwortung tragen. Alle Informationen zu den Auswirkungen der BayKiBiG-Reform auf die Kindertagespflege finden Sie hier.

Um dem Informationsbedarf zur Kindertagespflege weiterhin Rechnung zu tragen, bleibt diese Website des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesjugendamt erhalten. Sie soll insbesondere die Fachkräfte der Jugendämter in ihrer täglichen Arbeit unterstützen, aber neben den Fachkräften auch allen anderen interessierten Personen als kompakte Informationsplattform dienen.

Hier werden gebündelt wichtige Themen der landesrechtlichen Regelungen zur Kindertagespflege, aber auch bundesrechtliche und andere inhaltliche Themen der Kindertagespflege behandelt.

In Zusammenarbeit mit:

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ZBFS, StMAS

Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) ist die zentrale Fach­be­hör­de der Ju­gend­hilfe in Bayern. Das BLJA als Teil des Zentrum Bayern Familie Soziales ist zu­stän­dig für die Unter­stützung der örtlichen Jugendämter und freien Träger vor Ort.

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