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Willkommen bei
Kindertagespflege in Bayern

Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) am 1. August 2005 wurde die Kindertagespflege in Bayern in die gesetzliche Förderung aufgenommen

Damit ist die Kindertagespflege auch förderrechtlich als unverzichtbare und gleichrangige Säule des Betreuungs- und Bildungsangebots in Bayern anerkannt.

Um dem hohen Informationsbedarf zur Kindertagespflege Rechnung zu tragen, wurde diese Webseite vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesjugendamt erstellt. Sie soll insbesondere die Fachkräfte der Jugendämter in ihrer täglichen Arbeit unterstützen, aber neben den Fachkräften auch allen anderen interessierten Personen als kompakte Informationsplattform dienen.

Hier werden gebündelt wichtige Themen der landesrechtlichen Regelungen zur Kindertagespflege, aber auch bundesrechtliche und andere inhaltliche Themen der Kindertagespflege behandelt und als Download zur Verfügung gestellt.