Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagespflege

Asylbewerberkinder begründen spätestens nach der Verteilung der Familien in die Kommune (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterbringung) einen gewöhnlichen Aufenthalt. Damit haben sie nach § 24 SGB VIII ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege.

Die Betreuung in einer kleinen, beständigen Gruppe durch eine Tagespflegeperson als feste Bezugsperson kann gerade für Kinder mit Fluchthintergrund oftmals eine besonders geeignete Betreuungsform darstellen und beste Bedingungen für die frühkindliche Bildung gewährleisten.

Tagesmütter und -väter sind in der Lage, flexibel auf die Betreuungswünsche der Eltern einzugehen. Das betrifft nicht nur die Auswahl der Betreuungszeiten, sondern auch die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse der Kinder.

Kinder mit Fluchthintergrund haben in der Tagespflegestelle Kontakt zu anderen Kindern, lernen die deutsche Sprache und im familiennahen Alltag neben der Bildung auch die sozialen und kulturellen Werte ihres neuen Umfeldes kennen.

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen und Links zum Thema „Kinder mit Fluchthintergrund in Tagespflege/Kindertagesbetreuung“:

  1. Broschüre des StMAS: „Bildung und Betreuung in der Kindertagespflege - Informationen für Eltern mit Fluchterfahrung", in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch und Farsi.
    Die Broschüre informiert über Kindertagespflege in Bayern und liefert einen ersten Eindruck von den Besonderheiten dieser Betreuungsform. Sie steht im Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung zum Download zur Verfügung. Bitte geben Sie den Titel der Broschüre in die Suche ein.
     
  2. Wie sieht die Kinderbetreuung bei einer Tagesmutter oder bei einem Tagesvater aus?
    Filme des Bundesverbandes für Kindertagespflege in mehreren Sprachen: Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr: Kindertagespflege
     
  3. Filmprojekt (StMAS/HMSI/Didacta Verband)
    In einem gemeinsamen Filmprojekt des StMAS mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) und dem Didacta Verband e.V. wird Eltern mit Fluchthintergrund in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi) die Bedeutung früher Bildung für die Entwicklung der Kinder und deren Zukunft in unserer Gesellschaft vermittelt. Die Filme finden Sie unter dem Link: www.kita.bayern.de.
     
  4. Fortbildungsmaßnahmen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit mit Asylbewerberkindern finden Sie auf der Seite des StMAS.
     
  5. Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
     
  6. Informationen des Bundesverbandes für Kindertagespflege:
    Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund in der Kindertagespflege/Dokumentation der Fachtagung vom 29.4.2016
    Kinder mit Fluchthintergrund/Ein Projekt des Bundverbandes (Laufzeit: 1.6.2016 - 31.12.2018)
     
  7. Informationen des Bundesministeriums (BMFSFJ):
    Interview zur Integration von Kindern mit Fluchthintergrund
     
  8. Flüchtlingskinder in der Kita (Informationen der DGUV, Kommunale Unfallversicherung Bayern, Ausgabe Kinder, Kinder 01/2016):
    Informationen für Schulen und Kitas

Autor: StMAS, zuletzt aktualisiert am 19.01.2024

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