Kann Kindertagespflege im Haushalt der Eltern über BayKiBiG refinanziert werden?

(zuletzt geprüft am 28.11.2023)

Auch Kindertagespflegeverhältnisse im Haushalt der Eltern sind grundsätzlich förderfähig.
Sofern das Betreuungsverhältnis vom Freistaat Bayern über BayKiBiG refinanziert werden soll, sind aber die geforderten Fördervoraussetzungen (wie z.B. notwendige Qualifizierung der TPP, Teilnahme an den 15 Stunden jährlich, Auszahlung des Qualifizierungszuschlags durch den Träger der öff. JH….) zu erfüllen.

Die Personensorgeberechtigten müssen ebenfalls unangemeldeten Kontrollen in ihren Räumlichkeiten zustimmen, andernfalls entfällt die Fördermöglichkeit.

Kindertagespflege
Logo: Kindertagespflege
In Zusammenarbeit mit:
Autor und Download