Wer ist anspruchsberechtigt?

Der Anspruch auf die laufende Geldleistung steht nach § 23 Abs. 1 SGB VIII unmittelbar und ausschließlich der Tagespflegeperson zu und richtet sich gegen das örtlich zuständige Jugendamt.

Kindertagespflege
Logo: Kindertagespflege
In Zusammenarbeit mit: