Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften

Der Freistaat fördert im Rahmen einer Richtlinie die Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in der Kindertagesbetreuung.

Mit der Förderung sollen

  • Träger von Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, Assistenzkräfte mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson sowie einer zertifizierten Zusatzqualifikation in Kindertageseinrichtungen einzusetzen. Dies unterstützt nicht nur die pädagogischen Fachkräfte im pädagogischen Alltag, sondern eröffnet auch den Spielraum, das pädagogische Angebot zu flexibilisieren und z. B. die Betreuung in den Randzeiten sicherzustellen.In einem kurzen Infofilm (mit Audiodeskription) erhalten Sie einen guten Einblick in mögliche Tätigkeiten einer Assistenzkraft, die Vorteile und Besonderheiten, die sich für die Einrichtungen ergeben sowie über Motivationen und Hintergründe bereits tätiger Assistenzkräfte.
     
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterstützt werden, Personen mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in der Kindertagespflege oder im Rahmen der Ersatzbetreuung einzusetzen. Die Möglichkeit der Festanstellung setzt damit Anreize zur Gewinnung neuer Tagespflegepersonen sowie die Möglichkeit, das Ersatzbetreuungssystem vor Ort zu optimieren. 

Beide Varianten zielen auf die qualitative Weiterentwicklung, die Bindung von Tagespflegepersonen im System der Kinderbetreuung und die Gewinnung neuer Kräfte im Bereich der Kindertagesbetreuung ab. Assistenzkräfte sollen bei Interesse die Möglichkeit erhalten, sich berufsbegleitend - ggf. bis auf Fachkraftniveau - weiter zu qualifizieren.

Seit 1. Juni 2021 unterstützt der Freistaat die Maßnahmen in besonderem Maße mit der Übernahme des kommunalen Kofinanzierungsanteils in besonderem Umfang. Die Förderung erfolgt damit aus staatlichen Mitteln. Damit soll die die Maßnahmen flächendeckend wirken und nicht von der Finanzkraft der Gemeinden abhängig sein.

Ansprechpartner für

  •  Kindertageseinrichtungen / Einrichtungsträger mit Interesse an der Einstellung einer Assistenzkraft sind zunächst die Gemeinden (Zuständigkeit Kindertagesbetreuung).
     
  • Personen mit Interesse am Einsatz als Assistenzkraft oder Kindertagespflegeperson sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Fachbereich Kindertagespflege).

Informationen zur notwendigen Zusatzqualifikation von Assistenzkräften in Kitas finden Sie hier.

Zur weiteren Information finden Sie im Folgenden die Beantwortung häufig gestellter Fragen (FAQ´s) sowie weiterführende Materialien (Newsletter, AMS etc.) im Download-Bereich. Informationen zur zertifizierten Qualifizierung für Assistenzkräfte sowie eine Kursübersicht finden Sie hier.

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