Infektionsschutz

Zur Anwendung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) finden Sie alle wichtigen Informationen im UMS vom 03.06.2013

Hier können Sie das Merkblatt zur Anwendung des IfSG in der Kindertagespflege downloaden.

Den Infektionshygienischen Leitfaden für Tagespflegepersonen in Bayern finden Sie beim  Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Der Leitfaden wird aktuell vom LGL neu überarbeitet und ist daher momentan nicht abrufbar.

Die Elterninformation „Geimpft-geschützt“ in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege in 21 Sprachen finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (zu finden in der rechten Hälfte der sich öffnenden Seite, etwas runterscrollen).

Anwendung des § 34 Abs. 10 a IfSG in der Kindertagespflege:

Die Regelung gilt nicht für die Kindertagespflege, auch nicht für die Großtagespflege, siehe auch Newsletter Nr. 231 vom 7.10.2016.

Auch die Neuregelung des § 34 Abs. 10 a IfSG gilt nicht für die Kindertagespflege. Der Newsletter Nr. 280 vom 25.10.2018 bezieht sich nur auf Kindertageseinrichtungen.

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